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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM (EWR)

Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 21.06.2007 bis auf weiteres.

1. Was ist dieses Dokument?

1.1  Dieses Dokument (die „Bedingungen“) ist Bestandteil eines Vertrags zwischen dem Online-Vertriebspartner der Firma Springfree Trampoline, der Gesellschaft Rainbow Play Systems UK (nachfolgend RUK), und Ihnen, dem Kunden.

1.2   Zusammen mit den (1) Beschreibungen der Dienstleistungen bzw. den (2) Produktbeschreibungen und (3) dem Preisangebot für die Produkte und Dienstleistungen, die Sie erwerben möchten, sowie dem Auftragsformular bilden diese Bedingungen den gesamten „Vertrag“ zwischen RUK und dem Kunden.  Der Vertrag ist ein bindendes Dokument, und Kunden sollten sicher sein, dass sie es verstehen.

1.3  Manche Teile dieses Vertrags beziehen sich auf alle unsere Kunden. Andere Teile gelten jedoch entweder nur für Endverbraucher oder nur für gewerbliche Nutzer.

1.4  Wir benötigen eine schriftliche Vereinbarung als Beleg dafür, was wir liefern sollen, um sicherzustellen, dass keine Fehler gemacht werden. Demzufolge werden wir normalerweise Änderungen oder Variationen zu dem Vertrag nicht mündlich annehmen oder anbieten, sondern sicherstellen, dass jegliche Änderungen schriftlich dokumentiert werden (dies gilt in jedem Fall zwingend für gewerbliche Nutzer).

1.5  Unser Vertrag verfolgt die Absicht, allen gesetzlichen Rechten, die Sie als Endverbraucher haben, zu entsprechen. Sollten sich jedoch Unstimmigkeiten ergeben, haben Ihre gesetzlichen Rechte als Endverbraucher Vorrang gegenüber diesem Vertrag.

2. Definitionen

Geschäftskunde: Juristische oder natürliche Person, die Produkte bzw. Dienstleistungen von RUK zu einem anderen Zweck als für den privaten Gebrauch kauft oder eine entsprechende Kaufabsicht bestätigt;

Bedingungen: Dieses Dokument;

Endverbraucher: Eine Einzelperson, die Produkte bzw. Dienstleistungen von RUK für den privaten Gebrauch kauft oder eine entsprechende Kaufabsicht bestätigt;

Kunde: Endverbraucher ebenso wie gewerbliche Nutzer;

RUK: Die RUK-Gesellschaftsgruppe, deren Anschrift Sie auf Ihrer Auftragsbestätigung bzw. Rechnung finden;

Beschreibung: Ein Dokument, das einen Vertragsbestandteil bildet und ein Produkt oder eine Dienstleistung beschreibt, welche die Kunden von RUK kaufen können;

Schadlos halten: Versprechen, die Verantwortung für Verluste, Schäden, Haftungen oder Geldbußen eines Anderen zu übernehmen, einschließlich des Versprechens, diesen für entstehende Verluste, Schäden, Haftungen oder Strafen zu entschädigen; 

IPR (Intellectual Property Rights): Geistige Eigentumsrechte - Patente, Markenzeichen, eingetragene Warenzeichen sowie deren Anwendungsbereiche, Vervielfältigungsrechte, Geschmacksmusterrechte, Fachkenntnisse, Handelsnamen und Firmenbezeichnungen und ähnliche geschützte Rechte in jedem beliebigen Land;

Bestellung: Ersuchen des Kunden, das Produkt oder die Dienstleistungen von RUK zu kaufen;
Auftragsbestätigung: Schriftliche Annahme des Kundenauftrags durch RUK;

Preis: Der Gesamtbetrag für Produkte bzw. Dienstleistungen, den der Kunde an RUK zu zahlen hat;

Produkt: Ein bestimmtes Warenstück, das in einer aktuellen schriftlichen Veröffentlichung oder auf der Webseite von RUK oder in einer Auftragsbestätigung beschrieben ist und das der Kunde von RUK kauft oder sich einverstanden erklärt, von RUK zu kaufen;

Dienstleistungen: Dienst- und Unterstützungsleistungen, die im Auftrag und im Namen von RUK gemäß dem Dienstleistungsangebot durchgeführt werden;

Dienstleistungsangebot(e): Die möglichen Dienstleistungen, die RUK in einer aktuellen schriftlichen Veröffentlichung oder auf der Webseite von RUK oder in einer Auftragsbestätigung beschreibt;

Dritt-Produkte: Produkte, die RUK verkauft, die jedoch nicht von RUK hergestellt, weiterverarbeitet oder entwickelt wurden.

3. Kostenvoranschläge / Aufträge und Änderungen

3.1 Kostenvoranschläge von RUK sind nur gültig, wenn sie schriftlich vorliegen, und zwar für eine Dauer von 10 Tagen ab dem Ausstellungsdatum, soweit im Kostenvoranschlag keine andere Frist festgelegt ist.

3.2  Alle Aufträge für Produkte bzw. Dienstleistungen werden als ein Angebot des Kunden betrachtet, Produkte bzw. Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags zu kaufen.

3.3  Durch die Ausstellung einer Auftragsbestätigung akzeptiert RUK das Angebot des Kunden, einen Kauf gemäß diesem Vertrag zu tätigen, und macht daraus einen  verbindlichen Vertrag. Die Auftragsbestätigung ist verbindlich, ausser wenn – ausschließlich durch Endkunden - eine Unstimmigkeit zwischen der Auftragsbestätigung und dem Auftrag des Kunden festgestellt wird und diese Unstimmigkeit für den Kunden unannehmbar ist. Dem Kunden wird empfohlen, dass er die Auftragsbestätigung überprüft und RUK innerhalb eines angemessenen Zeitraums über alle festgestellten Unstimmigkeiten in Kenntnis setzt.

3.4  RUK behält sich das Recht vor, Änderungen an den Auftragsspezifikationen durchzuführen, wird solche Änderungen jedoch in der Auftragsbestätigung kenntlich machen. RUK guarantiert, dass jedes solchermaßen geänderte Produkt eine mindestens gleichwertige Funktion und Leistung erfüllt. RUK wird an den Produkten oder Dienstleistungen keine wesentlichen Änderungen vornehmen, ohne die vorherige Zustimmung des Kunden einzuholen, und wird, mit Ausnahme der oben genannten Fälle, das Produkt gemäß the Auftragsbestätigung herstellen und liefern.

4. Preis und Zahlung

Alle Kunden:

4.1  Der Preis, den die Kunden zu zahlen haben, wird in der Auftragsbestätigung und in den Rechnungen von RUK angegeben.

Endverbraucher:

4.2  Die Zahlung hat vor der Lieferung des Produkts oder der Erbringung der Dienstleistung zu erfolgen. RUK kann die Lieferung des Produkts oder die Erbringung der Dienstleistung aufschieben, bis die vollständige Zahlung eingeht. Wenn RUK Produkte geliefert bzw. Dienstleistungen erbracht hat und die Produkte bzw. Dienstleistungen nicht bezahlt wurden, und wenn auf entsprechende Aufforderung keine Zahlung erfolgt, dann kann RUK die ausstehende Zahlung bzw. das Produkt einziehen, und die Einzugskosten müssen vom Endverbraucher bezahlt werden.

Gewerbliche Nutzer:

4.3  Sofern vorher schriftlich vereinbart, können gewerbliche Nutzer innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlen. RUK kann die Lieferung des Produkts oder die Erbringung der Dienstleistung aufschieben, bis die vollständige Zahlung eingeht. Wenn keine vollständige Zahlung eingeht, ist RUK berechtigt, auf den ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe von 3% pro Jahr über dem Londoner Interbanken-Angebotssatz („LIBOR“) zu verlangen. Wenn RUK die ausstehende Zahlung bzw. das Produkt einziehen muss, gehen die Einzugskosten zu Lasten des gewerbliche Nutzers.

4.4  Bei Aufträgen mit Teillieferungen über einen gewissen Zeitraum kann RUK die Preise an Änderungen der Wechselkurse, Abgaben sowie der Versicherungs-, Fracht-, Abwicklungs- und Einkaufskosten anpassen.

5. Lieferung

Alle Kunden:

5.1  Das in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferdatum ist nur geschätzt.

5.2  Die Lieferanschrift ist die in der Auftragsbestätigung.

5.3  Aus praktischen Gründen können die Produkte in Teillieferungen eingehen, was dem Kunden mitgeteilt wird. 

Endverbraucher:

5.4  Die Lieferung erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab Auftragsdatum, sofern zum Auftragszeitpunkt nichts anderes vereinbart wurde.

5.5  Wenn das geschätzte Lieferdatum nicht eingehalten werden kann und das neue Lieferdatum die Frist von 14 Tagen ab Auftragsdatum überschreitet, wird der Endverbraucher kontaktiert und vom voraussichtlichen neuen Lieferdatum in Kenntnis gesetzt. Wenn der Endverbraucher das neue Lieferdatum ablehnt und die Lieferung nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem ursprünglichen Auftragsdatum oder ggf. vor dem spezifisch vereinbarten Lieferdatum erfolgt, dann kann der Endverbraucher den Auftrag kostenfrei stornieren und erhält den Kaufpreis vollständig zurückerstattet.

5.6  Wenn das Produkt in Teillieferungen geliefert wird, erfolgen diese Teillieferungen innerhalb von 30 Tagen ab Auftragserteilung, sofern zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Eigentums- und Gefahrübergang

6.1  Das Eigentum an den Produkten geht auf den Kunden über, sobald sowohl RUK die vollständige Zahlung erhalten als auch das Produkt an den Kunden geliefert worden ist. RUK kann die gelieferten Produkte vor dem Eigentumsübergang jederzeit wieder einziehen, wenn der Kunde sich nicht an diese Bedingungen hält. Diese Bestimmung erstreckt sich nicht auf IPR (geistige Eigentumsrechte).

6.2  Die Gefahr im Sinne von a: (nur für Endverbraucher, innerhalb des in Punkt 7.3 genannten Zeitraums) der Verpflichtung, das erhaltene Produkt pfleglich zu behandeln, und b: (nach dem in Punkt 7.3 genannten Zeitraum für den Endverbraucher und in jedem Fall für gewerbliche Nutzer) der Verantwortung für Schäden, die an den Produkten oder durch deren Gebrauch, den Umgang mit ihnen oder ihrer Lieferung entstehen, geht mit Lieferung der Produkte an den Kunden oder dessen Vertreter auf den Kunden über.

7. Annahme der Produkte bei Lieferung, Überlegungsfrist und Rückgabe- und Stornorechte

Alle Kunden:

7.1  Der Kunde sollte RUK unverzüglich benachrichtigen: nach der Lieferung im Fall von fehlenden oder falschen Waren, bei unrichtiger Spezifikation (Gegenstand der Punkte 3.3 und 3.4) oder sonst nicht auftragsgemäßen Produkten oder Produkten in beschädigten Verpackungen oder mit sichtbaren Schäden; nach der Entdeckung von nicht sichtbaren Schäden oder Mängeln am gelieferten Produkt.

7.2  Wenn das Produkt vom Kunden gemäß den Bestimmungens dieses Vertrags an RUK zurückgegeben werden kann, sollte es möglichst zu einer Zeit, die für beide Parteien angenehm ist, zur Abholung bereitgehalten werden. Die Kunden sollten sich verständnisvoll zeigen, wenn RUK das Produkt zu einer bestimmten Zeit abholen möchte.

Endverbraucher:

7.3 Endverbraucher könen bis zum Ablauf der folgenden Fristen Ihren Auftrag jederzeit aus beliebigem Grund stornieren:

7.3.1 Bis zum Ende des 7. Werktages (das sind alle Tage außerhalb von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen) ab dem Tag, an dem sie die Auftragsbestätigung für das Produkt bzw. die Dienstleistung erhalten haben (je nachdem, was zutrifft); oder

7.3.2 Bis zum Ende des 7. Werktages ab dem Tag, an dem alle gesetzlich erforderlichen   Unterlagen eingereicht wurden.

7.4   Bei Stornierung von Produkten ist der Endverbraucher verpflichtet, diese in ihrem Originalzustand und unbeschädigt auf seine eigenen Kosten an RUK zurückzugeben. Der Endverbraucher hat dafür Sorge zu tragen, dass die Güter bei einem vom Endverbraucher organisierten Transport nicht beschädigt werden. Während sich die Güter in seinem Besitz befinden, hat der Endverbraucher sie pfleglich zu behandeln. RUK kann gegen den Endverbraucher rechtliche Schritte einleiten, wenn die zurückgegebenen Güter während der Zeit in seinem Besitz für den Wiederverkauf untauglich gemacht oder beschädigt wurden.

7.5  Die Bestimmungen unter den Punkten 7.3, 7.4 und 7.5 gelten nicht für Produkte, die beschädigt oder fehlerhaft sind.

7.6  Bei Stornierung des Auftrags wird RUK den Kaufpreis abzüglich der (eventuell angefallenen) unmittelbaren Rückholkosten bzw. der Kosten für die Wiederherstellung der Ware innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen ab dem Tag der Stornierung zurückerstatten.

Gewerbliche Nutzer:

7.8  Ungeachtet aller anderslautenden Angaben in diesen Bedingungen (einschließlich der Punkte 3.3 und 3.4) dürfen gewerbliche Nutzer ein Produkt nur ablehnen, wenn es materiell nicht mit der Produktbeschreibung übereinstimmt, und zwar indem sie RUK innerhalb von 7 Tagen ab der Lieferung eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen; anderenfalls wird davon ausgegangen, dass sie die Produkte angenommen haben. 

8. Gesetzliche Rechte, Garantien, Reparaturen, Ersatz und Erbringung von Dienstleistungen

Alle Kunden:

8.1 RUK wird gemäß seinen gesetzlichen Verpflichtungen Produkte reparieren oder ersetzen. Diese Verpflichtungen setzen den sachgerechten Gebrauch der Produkte voraus und decken keine Produktteile ab, die ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von RUK verändert oder repariert wurden.

8.2 Teile, die für die Produktfunktion nicht ausschlaggebend sind, einschließlich Scharnieren,  Türen, Verschönerungen und Rahmen, werden nicht vom Kundendienst bedient  bzw.repariert.

8.3  Dienstleistungen können per Telefon (zum normalen Preis für Inlandsgespräche) oder ggf. per Internet erbracht werden. Die Telefongespräche werden eventuell für Schulungszwecke aufgezeichnet. Der Kunde muss RUK gegenüber zuvorkommend sein und die entsprechende Information und Mitwirkung bieten, damit RUK die Dienstleistung erbringen kann; der Kunde trägt alle Telefon- und Postgebühren für die Kontaktaufnahme mit RUK.

8.4 RUK führt die Reparaturen gemäß den gesetzlichen Vorgaben und, wenn vorhanden, gemäß dem Leistungsangebot aus und verwendet dabei nach branchenüblicher Praxis neue oder neuwertige Ersatzteile. Die Produkte werden unter Nutzung von Teilen repariert, deren Funktion mindestens bis zum Ende der restlichen gesetzlichen Gewährleistungszeit bzw. der im Leistungsangebot gewährten Garantiezeit für das Produkt, in das sie eingebaut werden, zugesichert wird. Wenn das Ersatzteil in ein Produkt eingebaut wird, für das die gesetzliche oder im Leistungsangebot gewährte Garantiezeit vom Einbauzeitpunkt gerechnet in weniger als 90 Tagen abläuft, dann wird die Funktion des Ersatzteils selbst für mindenstens 90 Tage ab dem Einbauzeitpunkt zugesichert.  

8.5 Alle Produkte oder Teile, die während der Reparatur entfernt werden, sind Eigentum von RUK. RUK kann vom Kunden verlangen, entfernte Teile zur Wiederaufbereitung, Analyse oder aus Gründen des Umweltschutzes an RUK zurückzugeben.

8.6 Wenn der Kunde entfernte Teile nicht zurückgibt, kann RUK eine Gebühr verlangen, über deren Höhe der Kunde vor der Inanspruchnahme informiert wird. Diese Gebühr wird die Kosten widerspiegeln, die RUK infolge der nicht erfolgten Rückgabe des Produkts oder des Teiles durch den Kunden für die Rückholung des Teiles (der Teile) bzw. für die Neubeschaffung eines anderen Bestandteiles zur Wiederherstellung des Zustands bzw. durch die Nichterfüllung von umweltschutzrechtlichen Bestimmungen entstehen.

8.7  Die unter den obigen Punkten 8.9 und 8.10 genannte Gebühr gilt nicht für Endverbraucher, die fehlerhafte Teile zurückgeben, welche gemäß der gesetzlichen Vorgaben ersetzt wurden.

8.8 Die verkauften Produkte und Dienstleistungen haben ihrer Beschreibung zu entsprechen (mit Ausnahme des unter Punkt 3.4 beschriebenen Falles).

Endverbraucher:

8.9 Die verkauften Produkte eignen sich für den allgemeinen Gebrauch in Haushalten in einem nicht gewerblichen Umfeld und außerhalb von Forschungseinrichtungen, und zwar in der Weise, wie dies in der Produktbeschreibung unter Spezifikation, Funktions- und Leistungsnormen beschrieben ist. Die Eignung für die Nutzung in jeder anderen Weise oder jedem anderen Umfeld muss vor dem Kauf ausdrücklich und eindeutig (vorzugsweise schriftlich) mit RUK abgestimmt werden.

8.10 RUK wird fehlerhafte Produkte innerhalb einer angemessenen Frist und mit angemesseneer Sorgfalt und Fachkenntnis reparieren oder, falls keine Reparatur erfolgt, ersetzen. Diesbezügliche Änderungen müssen mit dem Endverbraucher abgestimmt werden.

Gewerbliche Nutzer:

8.11 Gewerbliche Nutzer müssen selbst in Erfahrung bringen, ob die Beschreibung ihrem Bedarf entspricht. RUK garantiert keine Eignung für einen bestimmten Zweck. Die Eignung für die Verwendung in einer bestimmten Weise oder in einem bestimmten Umfeld muss vor dem Kauf schriftlich mit RUK abgestimmt werden.

8.12 Gewerbliche Nutzer haben nicht automatisch Anspruch auf Reparatur oder Ersatz ausserhalb der Zusagen in der Leistungsbeschreibung oder anderen Vereinbarungen mit RUK.  RUK trägt keine Haftung und übernimmt keine Verpflichtungen für Produktmängel oder für Verweigerung von Mängelbeseitigung ausserhalb der ausdrücklichen Regelungen gemäß diesem Vertrag.

8.13 Ausser der ausdrücklichen Regelungen gemäß diesem Vertrag gibt oder übernimmt RUK keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr hinsichtlich des Zustandes, der Qualität, der Leistung, der Verkäuflichkeit oder der Dauerhaftigkeit der Produkte, und alle solchen Gewährleistungen werden hiermit ausgeschlossen.

9.  Unzufriedenheit / Unkontrollierbare Umstände („Höhere Gewalt“)

Endverbraucher:

9.1 Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung im Falle von Umständen außerhalb ihres Einflußbereiches (Höhere Gewalt), einschließlich Streik außerhalb der Gesellschaft RUK, Terrorakte, Krieg, Wechselkursschwankungen, Eingriffe von Regierungs- oder Kontrollbehörden, Naturkatastrophen, Schlechtwetter, unvorhersehbare Transport- oder Produktionsprobleme bei Zulieferern von RUK.

9.2 Wenn bei einem Fall höherer Gewalt RUK nicht innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Frist liefern kann, haben sich RUK und Endverbraucher gemäß den Bestimmungen unter Punkt 5.5 zu verhalten.

9.3 Wenn das Ereignis höherer Gewalt über mehr als 60 Tage andauert, dann ist RUK berechtigt, den Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung an den Endverbraucher zu kündigen und hat ihm dann alle Beträge zurückzuerstatten, die der Endverbraucher gemäß dem Vertrag gezahlt hat. Unter solchen Umständen hat der Endverbraucher keinen Anspruch auf Schadensersatz. 

Gewerbliche Nutzer:

9.4 Für gewerbliche Nutzer gelten dieselben Bestimmungen wie für Endverbraucher gemäß den Punkten 10.1 und 10.3. Dagegen wird die Bestimmung unter Punkt 10.2 weder von RUK gegenüber dem gewerblichen Nutzer noch vom gewerblichen Nutzer gegenüber RUK angewandt.

10. Haftung

Alle Kunden:

10.1 . RUK übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Verletzungen, Verluste oder Schäden, die daraus resultieren, dadurch zustande kommen oder von einer Person oder mehreren Personen oder einer Sache erlitten werden, weil irgendein Produkt verkauft oder dem Kunden auf andere Weise zur Verfügung gestellt wurde.

Endverbraucher:

10.2  RUK übernimmt die Haftung für normalerweise vorhersehbare Verluste, die sich als direkte Folge dessen ergeben, dass RUK seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen ist. RUK ist jedoch nicht haftbar, wenn die Ursachen oder potentiellen Ursachen des Verlustes beispielsweise:

10.2.1 unter normalen Umständen nicht von beiden Parteien vorhersehbar waren; bzw. 

10.2.2 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem Endverbraucher, aber nicht RUK bekannt waren; bzw. 

10.2.3  sich aus eines Verwendung des Produkts bzw. der Dienstleistungen für andere als die unter Punkt 8.13 genannten zwecke ergeben;

10.2.4 unter normalen Umständen vom Endverbraucher vorhersehbar und vermeidbar waren, wozu beispielsweise gehört:

10.2.5 vom Nutzer selbst verursachte Probleme, die sich daraus ergeben, dass er die Nutzungshinweise bzw. die Warnhinweise liest bzw. nicht befolgt, die RUK schriftlich oder mündlich erteilt hat.     

10.3 Wenn der Endverbraucher gegen RUK einen Anspruch wegen solcher Verluste geltend macht, setzt dies voraus, dass der Endverbraucher sich vernünftig verhalten hat, beispielsweise im Hinblick darauf:

10.3.1  wie es zu den Verlusten gekommen ist – unter Einschluß der Schritte, die zur Minderung oder Verhinderung der Verluste vorgenommen wurden; und 

10.3.2 ob entsprechende Vorbeugemaßnahmen getroffen wurden, um einen Verlust zu vermeiden (beispielsweise durch unverzügliche Kontaktaufnahme mit RUK nach Bekanntwerden der Sachlage).

10.3.3  ob die Anweisungen im Produkthandbuch gelesen und befolgt wurden und alle Warnhinweise zum Produkt beachtet wurden

Gewerbliche Nutzer:

Wenn RUK zu einer Partie in einem Rechtsstreit wird, der von dem Gewerbebetrieb oder gegen den Gewerbebetrieb infolge von Handlungen des Gewerbebetriebs angestrengt wird, dann wird der Gewerbbetrieb RUK im Hinblick auf alle Verluste, Schäden oder Ansprüche. Die sich daraus ergeben, schadlos halten und entschädigen, und wird alle Kosten und Auslagen tragen, einschließlich Anwaltskosten, Buchhalterkosten und Sachverständigenkosten, Kosten von Untersuchungen sowie Reisekosten und Tagegelder, die RUK in Verbindung mit solchen Rechtsstreitigkeiten hat oder bezahlt. Ferner, wenn festgestellt wird, dass der Gewerbebetrieb eine der Bedingungen dieses Vertrags verletzt hat, erklärt sich der Gewerbebetrieb hiermit einverstanden, alle Kosten und Auslagen zu bezahlen, die RUK hatte oder bezahlt hat, um die Rechte und Freistellungen von RUK gemäß diesem Vertrag durchzusetzen. Zur Klarstellung: Der Gewerbebetrieb ist nicht verpflichtet, RUK für Produkthaftunsansprüche zu entschädigen, mit Ausnahme solcher, die infolge einer Verletzung von Bedingungen gemäß dieses Vertrags durch den Gewerbebetrieb zustande gekommen sind.

10.4  Die Bestimmungen unter den Punkten 11.2 und 11.3 gelten ebenso für gewerbliche Nutzer, wobei der Begriff „Endverbraucher“ durch den Begriff „Gewerblicher Nutzer" ersetzt würde, außer dass:

10.4.1 RUK nicht haftet für:

10.4.1.1 Gebrauch entgegen der Bestimmung 8.15 (eher als Bestimmung 8.13);

10.4.1.2  Verluste infolge von Fehlern oder Mängeln an den Produkten oder Dienstleistungen, die RUK innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt haben sollte, bzw. der Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Leistungsbeschreibung;

10.4.1.3  Folgeschäden wie etwa entgangenen Gewinne, Gehaltseinbußen, Umsatzeinbußen, Datenverluste oder Verluste von erwarteten Einsparungen. 

11. Geistiges Eigentum

Alle Kunden:

11.1 RUK als Online-Vertriebspartner achtet auf den Schutz jeglichen geistigen Eigentums von Springfree, das mit dem Produkt in Verbindung steht. Der Kunde sollte RUK unverzüglich informieren, wenn er von einer Verletzung oder unberechtigten Nutzung des Produkts oder dem damit verbundenen geistigen Eigentum Kenntnis erlangt.

11.2   RUK entschädigt den Kunden nicht bei:

11.2.1  nicht genehmigten Veränderungen oder Nutzungen des Produkts; 

11.2.2  Forderungen mit Bezug auf die Nutzung des Produkts in Verbindung mit etwas, das nicht von RUK geliefert wurde.

11.3   Der Kunde entschädigt RUK für jegliche Forderungen, die infolge der eigenen Handlungen des Kunden entstehen, von denen RUK keine Kenntnis hatte oder unter normalen Umständen keine Kenntnis haben würde.

11.4   RUK ist berechtigt, Gerichtsprozesse einzuleiten, Verhandlungen zu führen und Vergleiche zu vereinbaren, und der Kunde muss RUK entsprechende Hilfestellung leisten, wenn RUK ihn darum ersucht und wenn der Gerichtsprozess direkt mit einem Produkt in Verbindung steht, das dem Kunden geliefert wurde.

Gewerbliche Nutzer:

11.5 Gewerbliche Nutzer haben RUK zusätzlich unbegrenzt für alle Forderungen zu entschädigen, die sich auf ein IM oder IPR beziehen, die der Geschäftskunde spezifiziert hat oder sein Eigentum nennt und die in das Produkt integriert wurden. 

12. Datenschutz

12.1 Persönliche Daten, die RUK vom Kunden erhält, sind nach den geltenden Gesetzen und gemäß den Datenschutzbestimmungen von RUK zu behandeln und zu verarbeiten. RUK kann solche persönlichen Angaben an andere RUK-Betriebe, Vermittler oder Auftragnehmer weitergeben, die Dienstleistungen for RUK erbringen.  RUK kann persönliche Angaben auch an verbundene Gesellschaften oder Vermittler oder Auftragnehmer weitergeben, die sich außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) befinden; in einem solchen Fall wird RUK adäquate Maßnahmen treffen, um die persönlichen Daten zu schützen. Sie können die Datenschutzbestimmungen von RUK über Ihre jeweiligen Springfree-Webseite einsehen. Alternativ wenden Sie sich bitte an Springfree unter dataprivacy@Springfreetrampoline.com.au. Der Kunde erklärt seine Zustimmung zu der Verarbeitung seiner persönlichen Kundendaten gemäß den obigen Bestimmungen.

13. Geheimhaltung

13.1 Jede Partei muss Informationen, die sie von der anderen Partei erhält und die vertraulich erscheinen, so behandeln, wie sie im Allgemeinen ihre eigenen vertraulichen Informationen behandeln würde, zumindest jedoch mit angemessener Sorgfalt.

14. Kündigung

14.1 Jede der Parteien kann diesen Vertrag kündigen, wenn die andere Partei:

14.1.1 sich einer erheblichen oder andauernden Verletzung dieser Bedingungen schuldig macht; und
14.1.2 diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach einer schriftlichen Aufforderung von der anderen Partei wiedergutmacht.

14.2 RUK kann diesen Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Kunde:

14.3 Jede der Parteien kann kündigen, wenn die andere zahlungsunfähig wird oder in Konkurs geht oder unfähig ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu bezahlen. Diese Bestimmung befreit RUK nicht von der Verpflichtung, die Lieferung eines Produkts zu erfüllen, die in Auftrag gegeben und vollständig vom Kunden bezahlt wurde, bevor der Kunde zahlungsunfähig oder bankrott wurde.

14.4 Die folgenden Bestimmungen gelten über jegliche Stornierungen oder Abläufe von Fristen gemäß dieser Bedingungen hinaus und binden die Parteien und deren Rechtsnachfolger und Vertreter langfristig an die Bestimmungen unter den Punkten 4.2, 4.3, 4.4, 6, 7, 8.9, 8.10, 11, 12, 13, 14, 15 und 17. 

15. Geltendes Recht und Gerichsstand

15.1 Dieser Vertrag ist gemäß dem englischen Recht auszulegen, kann aber nach Wahl des Forderungsstellers entsprechend dem Endverbraucher englischen, walisischen, nordirischen oder schottischen Gerichten übertragen werden. Für gewerbliche Nutzer gilt ausschließlich der Gerichtsstand in England.

15.2 Wenn irgendein Teil dieser Bedingungen von einem Gericht als unwirksam befunden wird, soll der Rest davon unberührt bleiben. Alle Mitteilungen haben schriftlich zu erfolgen und sind an einen rechtlichen Vertreter der jeweiligen Partei an die in der Rechnung angegebene Adresse zu senden.

16. Beauftragung und Unterbeauftragung

Endverbraucher:

16.1  RUK kann kompetente dritte Parteien beauftragen, Unteraufträge vergeben oder seine Pflichten und Rechte ganz oder teilweise übertragen, vorausgesetzt, dass die Beauftragung, Unterbeauftragung oder Übertragung keinen negativen Einfluss hat auf:

      16.1.1 die Bereitstellung der Produkte bzw. Dienstleistungen und

      16.1.2 die Rechte oder Ansprüche der Endverbraucher gemäß dem Vertrag.

16.2  RUK muss vom Endverbraucher stets im voraus informiert werden, wenn der Endverbraucher einen Auftrag oder Unterauftrag erteilt oder eine Übertragung tätigt.

Gewerbliche Nutzer:

16.3  RUK kann kompetente dritte Parteien beauftragen, Unteraufträge vergeben oder seine Pflichten und Rechte ganz oder teilweise übertragen. Gewerbliche Nutzer können dies nur mit RUKs schriftlicher Zustimmung tun.

17. Verschiedenes

17.1 Kunden könen alle Geschäftsbedingungen, Einzelheiten zu Produkt- und Dienstleistungsangeboten und Mitteilungen auf ihrer jeweiligen Webseite von SpringfreeTM Trampoline finden –

 - www.springfreetrampoline.it
 - www.springfreetrampoline.fr
 - www.springfreetrampoline.es
 - www.springfreetrampoline.de

 

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